Sehr geehrte(r) Reiseinteressent(in),
ich empfehle Ihnen die folgenden Bedingungen zu lesen:
1. Vertragsabschluss
Unsere Vereinbarung zur Durchführung der Reisebegleitung kommt mit Ihrer Unterschrift unter die ausgehandelten Leistungen (Vertrag über Augenstern-Reisebegleitung) und meiner Annahme zustande. Alle darin genannten Buchungen werden daraufhin von mir vorgenommen und von Ihnen (E-Mail-) schriftlich bestätigt.
2. Zahlungen
Je nach Spezifik der Reise werden Anzahlungen vereinbart. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist Augenstern-Reisebegleitung zum Rücktritt vom Vertrag gemäß 1. und zur Berechnung der darin vereinbarten Rücktrittskosten berechtigt.
3. Rücktritt durch Reiseteilnehmer(in)
Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Es werden Stornierungsgebühren erhoben, die je nach Reiseziel und -verlauf
a) bei Reisen in Europa ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises und ab 14.-7. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises und ab 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises betragen,
b) bei Reisen außerhalb Europas ab 21.-15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises und ab 14.-7. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises und ab 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises betragen,
sofern nicht eine geeignete Ersatzperson an Ihrer Stelle die Reise antritt und dies bei Einhaltung aller Umbuchungs- und ausländerrechtlichen Formalitäten möglich ist.
4. Rücktritt und Abbruch der Reise durch Augenstern-Reisebegleitung
Augenstern-Reisebegleitung kann vor Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten oder auch die Reise abbrechen, wenn außergewöhnliche Umstände (politische Krisen, höhere Gewalt, Naturkatastrophen u.ä.) die Reiseteilnehmer gefährden. Augenstern-Reisebegleitung orientiert sich dabei an den Empfehlungen nationaler und internationaler Sachkundiger und Behörden. Mehrkosten für eine Rückbeförderung bei Abbruch der Reise sind von den Beteiligten anteilig zu tragen. Übrige Mehrkosten tragen die Reiseteilnehmer(inne)n.
5. Haftung und Gewährleistung
Augenstern-Reisebegleitung haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reisebegleitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen. Über gravierende Änderungen von Leistungen nach Abschluss des Vertrages gemäß 1. und vor Antritt der Reisebegleitungwerden die Reiseteilnehmer(inne)n unverzüglich benachrichtigt.
Programmänderungen während der Reisebegleitung sind vorbehalten, wenn Wetter, Verkehrslage, Gesundheitszustand der Reiseteilnehmer(inne)n oder andere Umstände es erfordern; bei nicht vorhersehbaren Beeinträchtigungen der Reisebegleitung werden mit den Leistungsträgern vor Ort Alternativen wertausgleichend angeboten. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche sind durch Bestimmungen des Reiserechts geregelt.
6. Fremdleistungen durch Reiseanbieter
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausführenden Reiseveranstalters, eingeschlossen die üblichen Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
7. Versicherungen
Die Reiseteilnehmer(inne)n tragen selbst Verantwortung für die von Ihnen zu wählenden Reiseversicherungen (wie Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung) und lassen sich von Leistungsanbietern individuell beraten.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften
Die Reiseteilnehmer(inne)n sind verantwortlich für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften vor, während und nach der Reise. Alle Nachteile und Kosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer(inne)n.
Augenstern-Reisebegleitung informiert bei der Reisevorbereitung die Reiseteilnehmer(inne)n über diese Vorschriften und holt deren Bestätigung dazu ein.
9. Gepäck
Die Reiseteilnehmer(inne)n achten selbst auf ihr Gepäck im Verlauf der Reise, es sei denn es ist ausdrücklich die Verantwortung dafür an Augenstern-Reisebegleitung übertragen worden. Bei Verlust, Einbruch, Diebstahl und Beschädigung des Gepäcks der Reiseteilnehmer(inne)n wird durch Augenstern-Reisebegleitung kein Ersatz geleistet, weshalb der Abschluss enstprechender Versicherungen empfohlen wird.
10. Assistenz
Die Assistenz wird in der Vereinbarung gemäß 1. geregelt und umfasst grundsätzlich keine medizinische Versorgung. Die Gabe von Medikamenten und ähnliche Unterstützung, soweit durch medizinische Laien möglich, kann von Augenstern-Reisebegleitung nach entsprechender Instruktion durch Fachkräfte übernommen werden.
11. Reisedokumentation
Die Dokumentation der Reise wird von Augenstern-Reisebegleitung innerhalb der im vertraglich vereinbarten Frist nach Reiseabschluss erstellt und in der vereinbarten Form und Anzahl an die Reiseteilnehmer(inne)n übergeben. Die Reiseteilnehmer(inne)n wirken während der Reise konstruktiv an dieser Dokumentation mit und geben mit Abschluss des Vertrages zur Dokumentation ihr Einverständnis zur Nutzung von relevanten Informationen, Daten und Bildern durch Augenstern-Reisebegleitung für die Zwecke dieser Dokumentation. Die Rechte an der Dokumentation erhält uneingeschränkt die/der Reiseteilnehmer(in).
Diese Geschäftsbedingungen sind gültig ab Veröffentlichung, spätestens jedoch ab 13.1.13.